Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für alle Verträge zwischen LEXORA (Tom Häusler, Einzelunternehmen) und Unternehmern über Leistungen rund um B2B-Wachstumssysteme.
§ 1 Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen LEXORA (Tom Häusler, Einzelunternehmen) und Unternehmern (§ 1 UGB) über Beratungs-, Aufbau- und Betriebsleistungen im Bereich B2B-Wachstumssysteme, insbesondere Market Intelligence, Account Intelligence, Ansprache, Vertriebsinfrastruktur und Revenue Intelligence („Leistungen“). Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn LEXORA ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern.
§ 2 Vertragsschluss
Angebote von LEXORA sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung von LEXORA oder durch Unterzeichnung eines individuellen Dienstleistungsvertrags zustande.
§ 3 Leistungsbeschreibung
Umfang und Inhalt der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. Dienstleistungsvertrag. Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung (Change Request).
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
Es gelten die im jeweiligen Angebot genannten Preise zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, binnen 14 Tagen netto ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen. Bei verschuldetem Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen gemäß § 456 UGB (9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz); gesetzliche Mahn- und Betreibungskosten können geltend gemacht werden.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt LEXORA rechtzeitig alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge und Ressourcen zur Verfügung und benennt einen Ansprechpartner. Verzögerungen, die auf mangelnder Mitwirkung des Kunden beruhen, gehen nicht zulasten von LEXORA und berechtigen zur Anpassung von Terminen und Vergütung.
§ 6 Termine
Termine und Fristen sind, soweit nicht ausdrücklich als „verbindlich“ vereinbart, unverbindliche Planungswerte.
§ 7 Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregeln, soweit in diesen AGB oder im Dienstleistungsvertrag nicht abweichend geregelt. LEXORA hat das Recht zur Nachbesserung. Es gilt die Rügeobliegenheit gemäß § 377 UGB: Mängel sind binnen angemessener Frist nach Ablieferung bzw. Erkennbarkeit schriftlich anzuzeigen; andernfalls gelten die Leistungen als genehmigt.
§ 8 Haftung
LEXORA haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unbeschränkt. Für leichte Fahrlässigkeit haftet LEXORA nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Die Haftung für mittelbare Schäden und entgangenen Gewinn ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen (insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz) bleiben unberührt.
§ 9 Vertraulichkeit und Datenschutz
Beide Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen streng vertraulich. Für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag des Kunden gilt die gesondert abzuschließende Auftragsverarbeitungsvereinbarung gemäß Art. 28 DSGVO.
§ 10 Laufzeit und Kündigung bei laufenden Leistungen
Laufende Verträge (monatliche Partnerschaft) verlängern sich automatisch um jeweils einen Monat, sofern nicht mit vereinbarter Frist zum Monatsende schriftlich gekündigt wird. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 11 Referenznennung
LEXORA ist berechtigt, den Kunden nach Projektabschluss als Referenz (Name, Logo) zu nennen, sofern der Kunde dem nicht schriftlich widerspricht.
§ 12 Schlussbestimmungen
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, das sachlich zuständige Gericht in Wien. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.